RICHARD HAUSER
Neue Armut - neuer Reichtum?
"Lebenslagen in Deutschland": Ein wesentlicher Ungleichheitsfaktor
ist das Vermögen, nicht das Einkommen
Es besteht in der Forschung kein Konsens darüber, ab welcher Einkommens-
und Vermögenshöhe man jemanden als "reich" und ob man Sozialhilfeempfänger
als "arm" bezeichnen kann. Fest steht nach Einschätzung von Richard
Hauser, dass auf die Sozialhilfe nicht das weit vertreitete Bild von der "Hängematte",
sondern eher das eines "Trampolins" zutrifft, und dass nicht die Einkommensunterschiede
zu wachsenden sozialen Ungleichheiten führen, sondern die Vermögensunterschiede.
Unter dem Titel Lebenslagen in Deutschland legte die Bundesregierung im Jahre
2001 zum ersten Mal einen Armuts- und Reichtumsbericht vor. Dieser Bericht beruhte
auf einer großen Zahl von wissenschaftlichen Gutachten zu einzelnen Feldern
gesellschaftlicher Ungleichheit: Einkommen, Vermögen, Arbeitsmarkt, Bildung,
Wohnen, Gesundheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit sowie Zuwanderung.
Allerdings zeigte sich, dass die "neue" Armut der "alten"
Armut ähnelt und dass "neuer" Reichtum meist von "altem"
Reichtum kommt.
Wie bisher führen viele Benachteiligungen zu geringem Arbeitseinkommen,
zu Vermögenslosigkeit oder gar zu Überschuldung. Fehlende Berufsausbildung,
fehlende Sprachkenntnisse, gesundheitliche Einschränkungen und Behinderung
tragen überdies zu einem überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeitsrisiko
und damit in vielen Fällen zu einem Ausfall des Arbeitseinkommens bei.
Wenn ausfallendes Arbeitseinkommen nur teilweise oder überhaupt nicht durch
Arbeitslosengeld oder -hilfe ersetzt wird, sinkt das für den Lebensstandard
maßgebliche Nettoeinkommen. Da der Einkommensausfall durch das Auf-brauchen
von Ersparnissen oder Verschuldung teilweise ersetzt werden muss, beginnt eine
Abwärtsspirale, die - zumindest bei Langzeitarbeitslosen - häufig
erst bei Erreichen des Sozialhilfeniveaus gebremst wird. Niedrige Nettoeinkommen
oder gar Sozialhilfebezug sind zudem gleichzeitig wiederum Ursache von ungünstigeren
Wohnverhältnissen, einem schlechteren Gesundheitszustand und geringeren
Bildungs- und Ausbildungschancen für die Kinder der betroffenen Ehepaare
und Alleinerziehenden.
Auch viele weitere soziale Risiken, bei deren Eintritt das Arbeitseinkommen
ausfällt, können bei den Beziehern niedriger Arbeitseinkommen zu Einkommensar-mut
führen; denn das deutsche, weitgehend proportional zum früheren Einkommen
ausgestaltete soziale Sicherungssystem sichert nur einen Teil des Arbeitseinkommens
ab und weist überdies Lücken auf. Eine zusätzliche Ursache von
niedrigem Lebensstandard ist der mangelhafte Familienleistungsausgleich, weil
das Kindergeld nur einen Teil der Unterhaltskosten deckt. Aber auch Trennung
und Scheidung spielen eine wichtige Rolle. Alleinerziehende haben geringere
Möglichkeiten, Erwerbseinkommen zu erzielen und aus dem eigenen Einkommen
die Unterhaltslast für Kinder zu tragen. Besonders problematisch wird es,
wenn der geschiedene Partner seine Unterhaltszahlungen nicht oder nicht voll
leistet; dies betrifft immerhin etwa zwei Drittel aller Fälle. Die Zahlungen
der Unterhaltsvorschusskassen bieten dafür nur teilweise Ersatz.
Die Sozialhilfe ist dann das letzte Auffangnetz, das durch Art. 1 Abs. 1 GG
( "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt") grundgesetzlich verbürgt
ist. Die "Hilfe zum Lebensunterhalt" im Rahmen der Sozialhilfe ist
- entgegen einer in der Öffentlichkeit weit verbreiteten Meinung - recht
bescheiden. Nach Angaben des erwähnten Armuts- und Reichtumsberichts betrug
der Bruttoanspruch pro Monat im Jahr 2000 in den alten Bundesländern im
Durchschnitt für Alleinlebende 619 Euro, für ein Ehepaar ohne Kinder
974 Euro, für ein Ehepaar mit einem Kind 1 257 Euro, für ein Ehepaar
mit zwei Kindern 1 522 Euro und für ein Ehepaar mit drei Kindern 1 799
Euro. Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben Jahren hatten einen Anspruch
auf 1 008 Euro, und Alleinerziehende mit zwei Kindern zwischen sieben und 13
Jahren bekamen 1 326 Euro. In den neuen Bundesländern lag die Höhe
der Ansprüche um etwa zehn Prozent niedriger. Diese Sätze sind seit
dem Jahr 2000 kaum erhöht worden. Auf diesen Anspruch werden jedoch sämtliche
Einkommen (außer Kriegsopfergrundrenten und Erziehungsgeld für Alleinerziehende)
sowie Ersparnisse bis auf einen kleinen Rest angerechnet, so dass die tatsächliche
Zahlung meist weit niedriger ist.
Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Sozialhilfeempfänger
noch als "arm" bezeichnet werden können oder ob sie durch die
Sozialhilfe aus ihrer Armutslage herausgeholt werden. Auf jeden Fall müssen
Sozialhilfeempfänger einen äußerst eingeschränkten Lebensstandard
mit vielen Entbehrungen ertragen. Es muss daher ein sozialpolitisches Ziel sein,
den Bevölkerungsanteil der Sozialhilfeempfänger möglichst gering
zu halten. Die Zahl der Empfänger von "Hilfe zum Lebensunterhalt"
hat jedoch sehr stark zugenommen. Vom Jahresende 1963, dem ersten Jahr nach
Einführung der Sozialhilfe, bis zum Jahresende 1998 stieg die Zahl von
584 000 Personen auf 2 879 000 Personen. Hinzukommen noch ca. eine halbe Million
Asylbewerber, die geringere Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Seit 1998 sind die Empfängerzahlen etwas zurückgegangen.
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist dies ein Anstieg von ein auf 3,5 Prozent
der Bevölkerung; diese Quote ist in den alten Bundesländern höher
als in den neuen, für Frauen ist sie etwas höher als für Männer,
Ausländer sind etwa dreimal so stark betroffen wie Deutsche. Während
in den sechziger und siebziger Jahren die Empfängerquoten der alten Menschen,
besonders der alten Frauen, am höchsten waren, sind es nunmehr die Quoten
der Kinder. 6,8 Prozent aller Kinder unter 18 Jahren, das heißt weit über
eine Million Kinder, wachsen zumindest zeitweise in Sozialhilfeempfängerhaushalten
auf. Mehr als die Hälfte lebt in Haushalten von Alleinerziehenden; auch
der Anteil in Haushalten von Ausländern ist überdurchschnittlich.
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Copyright © Frankfurter Rundschau 2003
Dokument erstellt am 24.03.2003 um 14:48:02 Uhr
Erscheinungsdatum 25.03.2003